17. Februar 2016

Neue Bestimmungen für Containerverladungen

Wir möchten Sie über eine aktuelle Entwicklung aus dem Bereich Seefracht informieren.

In gut einem halben Jahr, also zum 01.07.2016, treten im Rahmen des Sicherheitsübereinkommens ´Solas´ neue Vorschriften für die Containerverwiegung in Kraft.
Diese neue Vorschrift besagt, das Container erst dann verladen werden dürfen, wenn das Gewicht überprüft und bestätigt ist.
Eine Hauptgefahrenquelle beim Gütertransport in Seecontainern liegt darin, dass häufig das höchstzulässige  Bruttogewicht beim Beladen überschritten wird. Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu gewährleisten, hat die IMO im Nov. 2014 beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff vom Befrachter ( ´shipper´ ) zu verifizieren und zu dokumentieren ist. Dies gilt sowohl für Gefahrgut- als auch für Nichtgefahrgut-Containers. Die Verladung eines Containers ohne bestätigte Bruttomasse wird ab dem 01.07.2016 nicht mehr möglich sein. Der Befrachter ist also für die Verifizierung der Bruttomasse des Containers verantwortlich und er muss gleichzeitig sicherstellen, dass der Reederei die bestätigte Bruttomasse rechtzeitig mitgeteilt wird.
Die Bruttomasse berechnet sich übrigens aus dem Eigengewicht des Containers zzgl. den ( Einzel- ) Gewichten aller Versandstücke einschließlich Paletten, Staumaterial, etc.
Grundsätzlich sieht das ´Solas´- Übereinkommen nur die Verwiegung als geeignete Methode zur Bestimmung des Bruttogewichtes an. Hierbei werden zwei Methoden unterschieden:
1)    Verwiegung des vollen Containers auf einer Waage mit einer Genauigkeitsklasse von I-IIII mit nachträglichem Abzug des LKW-Gewichtes gem. der Fahrzeugpapiere und des Container-Tara gem. Beschriftung des Containers; alternativ Leer- und Vollverwiegung

2)    Ermittlung der Gewichte der einzelnen Packstücke  incl. Verpackung zzgl. Gewicht von ggfs. Ladehilfsmitteln; dann zusammen addieren und ggfs. das Container-Tara ( bei Vollcontainer ) hinzufügen
Hier gilt es also für die verladende Wirtschaft bis zu diesem Stichtag Ihre Prozesse entsprechend umgestellt bzw. angepasst zu haben, um Verzögerungen oder Mehrkosten in den Häfen zu vermeiden.