22. Juni 2016

Containerverwiegung SOLAS ab 01.07.2016

Ab dem 01. Juli 2016 hat die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Änderungen am Internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) vorgenommen. Diese Veränderungen treten weltweit in Kraft. Toleranzen bei der Ermittlung / Verifizierung der Gewichte sind nicht vorgesehen. Dieses bedeutet für Sie als Verlader folgendes:
Containergewichte (VGM = verified gross mass) müssen ermittelt und an dem Carrier und Terminalbetreiber übermittelt werden.
–> Methode 1: Wiegen / den voll beladenden CNT an einer Wiegestation verwiegen
–> Methode 2: Berechnung / alle Versandstücke und Ladungsgegenstände können einzeln gewogen werden ( inkl. Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien) und anschließend zur Einzelmasse des Leercontainers hinzu addiert werden. Schätzungen sind nicht erlaubt.
Es gibt für die Übermittlung noch keine genauen Fristen jedoch müssen die Daten vor der Erstellung des Verladeplanes versendet werden. Für FCL am Tag der Containerbeladung und nicht später als 72 Stunden vor Schiffsabfahrt.
Ohne SOLAS wird ihr Container nicht verladen.